Der digitale BielefeldPass (SolidarPass)

Mit dem digitalen BielefeldPass (SolidarPass) kann man dasselbe und noch mehr als das, was einem der »stoffliche« BielefeldPass aus Papier oder als Plastikkarte im Scheckkartenformat ermöglicht.

Er ist ein geprüfter Ausweis, der wahlweise mit und ohne Foto entweder nur auf dem Handy sichtbar wird, den man natürlich auch ausdrucken und vorzeigen kann. Man kann ihn erhalten, wenn man nachweist, dass man zum Personenkreis mit geringem Einkommen gehört, also Transferleistungsbezieher ist, mit anderen Worten: entweder Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder vergleichbare Leistungen erhält. Ein darauf enthaltener QR-Code macht es möglich, zu Kontroll­zwecken die Echtheit dieses Ausweises zu überprüfen. Zu diesem Zweck muss man für den Fall einer solchen Kontrolle einen vorher festgelegten amtlichen Lichtbildausweis bei sich tragen, der im Bedarfsfall zusätzlich vorgezeigt werden muss.

Der digitale BielefeldPass (SolidarPass) berechtigt nicht nur zur Inanspruch­nahme aller Vergünstigungen, die sein älterer »Vorgänger« aus Plastik oder Papier schon hatte, sondern ermöglicht auch die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen, die der Staat oder soziale Partnerorganisationen dem Personenkreis mit geringem Einkommen gewähren möchte. Aktuell sind dies z. B. Leistun­gen aus dem Stärkungspakt NRW für Bielefeld – Gemeinsam gegen Armut.

Weil der digitale BielefeldPass unterscheiden kann zwischen einem Haushaltsvorstand und Haushalts­mitgliedern, können z. B. auch Leistungen gewährt und nachgehalten werden, die nur einmal pro Haushalt oder im Jahr gewährt werden wie z. B. die Bezuschussung eines energiesparsamen Kühlgerätes. Die Digitalisierung und diese Differenzierung ermöglicht es auch, dass der Besitzer eines digitalen BielefeldPasses eigenständig Leistungen, die z. B. von einer sozialen Organisation angeboten werden, selbst abrufen kann. Dies kann beispielsweise bei einem Einkaufsgutschein für Lebens­mittel, der selbst digital ist, geschehen. Meldet sich ein Besitzer eines digitalen BielefeldPasses beispielsweise auf der Seite www.solidarpass.de über den Login mit seiner E-Mail-Adresse an, so kann er, falls der Bedarf bei ihm akut ist, sich in diesem Jahr ein Stärkungspaket, also einen 20-Euro-Einkaufsgutschein als Haushaltsvorstand für sich und ggf. zusätzlich für seine Kinder (Haushaltsmitglieder) einen 10-Euro-Einkaufsgutschein für Lebensmittel abrufen.

Wo erhält man den digitalen BielefeldPass (SolidarPass)?

Man erhält ihn zukünftig auf Wunsch zusätzlich zum BielefeldPass im Scheckkartenformat an den Ausgabestellen der Stiftung Solidarität. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

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Haus der Solidarität
Werner-Bock-Straße/
Ecke Prinzenstraße 1,
33602 Bielefeld

Öffnungszeiten:
Mo. – Mi. 9:30 – 12:30 Uhr
+ 13:00 – 16:00 Uhr
Do. 9:30 – 12:30 Uhr
+ 13:00 – 18:00 Uhr
Fr. 9:30 – 14:00 Uhr

Bielefeld Heepen
Am Dreierfeld 23,
33719 Bielefeld

Öffnungszeiten:
Di. + Mi. 10:00 – 14:00 Uhr

Bielefeld Sennestadt
Senner Hellweg 340,
33689 Bielefeld

Öffnungszeiten:
Mo. – Do. 9:30 – 14:30 Uhr
Fr. 9:30 – 13:00 Uhr

Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut
Meisenstraße 65,
Speichergebäude II

Öffnungszeiten:
Mo. – Do. 8:30 – 15:30 Uhr
Fr. 8:30 – 12:30 Uhr

Welche Leistungen man im Bedarfsfall auch mit dem digitalen BielefeldPass (SolidarPass) zusätzlich in Anspruch nehmen kann, findet man auch auf der Seite www.staerkungspakt-nrw.de

Download des Info-Flyers: